Hinweise zum Geldwäschegesetz (GWG):

Als Immobilienvermittler sind wird auch sogenannte Verpflichtete nach dem GWG.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) muss der Immobilienmakler die Identität seiner Kunden feststellen. Diese Verpflichtung besteht bereits vor dem Abschluss eines mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrages.

Das bedeutet, dass der Immobilienmakler verpflichtet ist, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und die relevanten Daten aus dem Legitimationspapier festzuhalten. Der Immobilienmakler muss außerdem prüfen, ob sein Kunde für sich selbst im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.